Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Die Dauer der logopädischen Behandlung hängt von vielen Faktoren, wie z.B. dem individuellen Störungsbild und der häuslichen Mitarbeit, ab. Pauschal kann diese Frage deshalb nicht beantwortet werden.
Hausbesuche werden durchgeführt, wenn diese aus medizinischer Sicht notwendig sind. Der verordnende Arzt oder die verordnende Ärztin entscheidet, ob ein Hausbesuch indiziert ist und vermerkt dies auf dem Rezept.
Sollten Sie im Umkreis (ca. 15 km) der Praxis wohnen und Ihnen ein Hausbesuch verordnet werden, ist dies nach Rücksprache möglich.
Die verordnete logopädische Behandlung wird von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Für gesetzlich versicherte Patient*innen über 18 Jahren besteht eine Zuzahlungspflicht (10% der Behandlungskosten zzgl. 10€ je Verordnung). Die Erstattung bei privater Krankenversicherung ist abhängig von Ihrem Versicherungsumfang. Wenn Sie sicher gehen wollen, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung. Gerne erstelle ich Ihnen hierfür einen Kostenvoranschlag.
Die Notwendigkeit für eine logopädische Behandlung stellt der behandelnde Arzt/ die behandelnde Ärztin. Gerne können Sie auch ein unverbindliches Beratungsgespräch mit mir vereinbaren.
Die Verordnung erhalten Sie je nach Störungsbild von ihrem Arzt/ ihrer Ärztin z.B. Kinderärzt*innen, Neurolog*innen, Kieferorthopäd*innen.
Um die Abrechnung mit der Krankenkasse müssen Sie sich bei gesetzlicher Krankenversicherung nicht kümmern. Sind Sie privat versichert, stelle ich Ihnen die Behandlung in Höhe der verordneten Einheiten in Rechnung. Diese Rechnung können Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Beim ersten Termin benötige ich ausschließlich die vom Arzt/ von der Ärztin ausgestellte Verordnung. Bitte beachten Sie, dass diese nur 28 Tage gültig ist.
Sollten Ihnen aktuelle Berichte vorliegen, die für die logopädische Auffälligkeit von Relevanz sind, können Sie diese ebenfalls gerne mitbringen.
Je nach Verordnung dauert eine Behandlung 30, 45 oder 60 Minuten.
Beim ersten Kennenlernen werden organisatorische Themen , wie z.B. Behandlungsvertrag und Termine geklärt. Außerdem findet ein ausführliches Anamnesegespräch statt. Anschließend werden mittels aktueller Diagnostikverfahren die sprachlichen/ stimmlichen oder das Schlucken betreffende Fähigkeiten erhoben. Beim ersten Termin nehme ich mir außerdem gerne Zeit für Ihre Fragen und Anliegen.
Bei unserem ersten Termin ist es wichtig, dass sie als Begleitperson mit dabei sind. In der Regel fühlen sich die Kinder nach wenigen Einheiten so wohl, dass Sie für die Dauer der Behandlung im Wartebereich Platz nehmen oder Erledigungen machen können. In den letzten 5-10 Minuten wird abschließend besprochen, was in der Einheit erarbeitet wurde und nun zuhause gefestigt werden soll.
Zunächst sollten Sie einen Termin bei mir vereinbaren. In Abhängigkeit meiner aktuellen Kapazität und Ihrer zeitlichen Verfügbarkeit erhalten Sie direkt einen Termin oder einen Platz auf der Warteliste. Die Verordnung sollte, da diese nur 28 Tage gültig ist, erst kurz vor dem vereinbarten Termin geholt werden.
Dann kontaktieren Sie mich gerne direkt!
© 2024 Franziska Schlick. Alle Rechte vorbehalten.
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